Zur Qualitätssicherung sind regelmäßige Prüfungen notwendig. Diese sind durch den Dachverband Bundesverband Rettungshunde e. V. (BRH) bundesweit einheitlich vorgegeben und zum Teil zentral abgenommen. Zur Aufrechterhaltung müssen Prüfungen regelmäßig wiederholt, oder durch Fortbildungen ergänzt werden.  Durch diese regelmäßige Kenntnisüberprüfung ist eine gleichbleibende Qualität bei der Abwicklung von Einsätzen gewährleistet. 


Alle Einsatzkräfte, vom Helfer bis hin zum Zugführer, müssen diverse Prüfungen absolvieren. Diese sind Bestandteil zur Erlangung und Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit. Die Mindestanforderungen an der Form und den Inhalten der Prüfung werden vom Dachverband vorgegeben und durch regionale Besonderheiten von der Rettungshundestaffel ergänzt bzw. erweitert. 

Die erste Prüfung fängt bereits mit der Basisausbildung der Einsatzkräfte an. Nachdem die theoretischen und praktischen Kenntnisse vermittelt worden sind, muss jede Einsatzkraft durch eine theoretische und praktische Prüfung unter Beweis stellen, die Inhalte der Basisausbildung korrekt anwenden zu können. Dies ist für den erfolgreichen Ablauf eines Einsatzes und zur Sicherheit der Einsatzkräfte unerlässlich. 

Bei der weiteren Qualifikation zur Rettungshundeführerin bzw. zum Rettungshundeführer müssen verschiedene Prüfungen abgelegt werden. Diese dienen dazu das Zusammenspiel im Rettungshundeteam, bestehend aus Mensch und Hund, zu überprüfen. Dabei wird mit der Begleidhundprüfung (BH) begonnen, um die Grundlagen für die Führungsarbeit mit dem Hund zu zeigen. Im Anschluss erfolgt eine staffelinterne Vorprüfung, gefolgt von einer verbandsgeführten Hauptprüfung. Nachdem diese Prüfungen bestanden wurden, muss das Rettungshundeteam sein Können regelmäßig in Wiederholungsprüfungen unter Beweis stellen. 

Ausbilderinnen und Ausbilder, sowie Zugführerinnen und Zugführer durchlaufen ein mehrstufiges Ausbildungs- und Prüfungsverfahren im Verband. Nachdem dieses erfolgreich absolviert wurde, erhalten diese ein entsprechendes Zertifikat. Um dieses aufrecht zu erhalten, müssen regelmäßige Fortbildungen absolviert werden. 

Neben diesen Prüfungen müssen alle Einsatzkräfte an regelmäßigen, staffelinternen, Einsatzüberprüfungen teilnehmen. 

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